• 10 Tage Vaterschaftsurlaub für alle

  • Probleme beim Vaterschaftsurlaub?!

    Verweigert dir dein Arbeitgeber den Vaterschaftsurlaub? Oder wirst du unter Druck gesetzt, auf ihn zu verzichten? Das geht nicht! Jeder Vater hat Anrecht auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Wir helfen dir weiter. Melde dich bei uns.

  • Am 27. September 2020 hat die Stimmbevölkerung mit einem wuchtigen Ja einem gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zugestimmt. Alle Männer, die ab dem 1. Januar 2021 Vater werden, haben jetzt das Recht auf mindestens 10 Tage Vaterschaftsurlaub.

  • Wir bleiben dran...

     

    Auch nach dem Ja verfolgen Travail.Suisse und seine Mitgliedsverbände das Thema weiter – damit Arbeitgeber dieser neuen Pflicht auch sicher nachkommen und jeder Vater, der es will, seinen wohlverdienten Vaterschaftsurlaub wirklich beziehen kann.

     

     

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  • Vaterschaftsurlaub konkret

    Ab wann gilt er?

    Die Gesetzesänderung gilt ab 1. Januar 2021.

    Wer bekommt ihn?

    Alle Väter von Kindern, die nach dem 31. Dezember 2020 geboren werden. Das gilt für alle «rechtlichen» Väter (durch Eheschliessung mit der Mutter, durch Vaterschaftsanerkennung oder durch ein Gerichtsurteil).

    Wie lange dauert er?

    Bei einem 100%-Pensum hat ein Vater Anspruch auf 10 Tage. Zu beziehen sind diese in den ersten 6 Monaten nach der Geburt des Kindes. Achtung: Er kann nicht nachgeholt werden – nach 6 Monaten verfallen alle nicht bezogenen Tage!
    Der Urlaub kann an 14 aufeinanderfolgenden Tagen (inkl.Wochenende) oder tageweise (10 Tage) bezogen werden.

    Kann er auch verkürzt werden?

    Der Bezug des Vaterschaftsurlaubs ist freiwillig. Der Vater kann auch weniger Tage beziehen, als er zugute hätte.

    Wer bezahlt ihn?

    Der Vaterschaftsurlaub wird wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Für Arbeitnehmende übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.

    Wie viel wird bezahlt?

    Die Vaterschaftsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das der Vater vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Das sind höchstens 196 Franken pro Tag (Taggeld).

    Wer bekommt das Geld?

    Bezahlt der Arbeitgeber den Lohn, so erhält er auch die Entschädigung. In allen anderen Fällen erhält der Vater die Entschädigung direkt.

    Wird automatisch gezahlt?

    Nein. Die Vaterschaftsentschädigung muss bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden. Kontaktiere dazu dein/-e Personalverantwortliche/-n.

    Sind Väter während der Zeit am Arbeitsplatz abgesichert?

    Ja. Ein Vater, der Vaterschaftsurlaub bezieht, muss diesen beziehen können, ohne dass andere Ansprüche eingeschränkt werden oder er Gefahr läuft, seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
    Deshalb gilt:

    • Die Ferien des Vaters dürfen nicht gekürzt werden.
    • Kündigung durch den Arbeitgeber: Hat der Vater zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht den ganzen Vaterschaftsurlaub bezogen, so wird die Kündigungsfrist um die Anzahl verbleibender Urlaubstage verlängert.

       
  • Noch Fragen?

    Auf der Website des Bundes findest du weitere Infos zum Vaterschaftsurlaub:

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    Am 27. September 2020 hat die Stimmbevölkerung mit einem wuchtigen Ja einem gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zugestimmt. Alle Männer, die ab dem 1. Januar 2021 Vater werden, haben jetzt das Recht auf mindestens 10 Tage Vaterschaftsurlaub.

    Wir bleiben dran…

    Auch nach dem Ja verfolgen Travail.Suisse und seine Mitgliedsverbände das Thema weiter – damit Arbeitgeber dieser neuen Pflicht auch sicher nachkommen und jeder Vater, der es will, seinen wohlverdienten Vaterschaftsurlaub wirklich beziehen kann.

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    Wir haben gewonnen!

    Am 27. September 2020 hat das Schweizer Stimmvolk deutlich gemacht: JA, wir wollen den Vaterschaftsurlaub!
    Ein riesiges DANKE an alle, die sich dafür eingesetzt haben! Mit eurer Stimme habt ihr dafür gesorgt, dass in der Schweiz nun endlich eine echte Familienpolitik entstehen kann!

     

    So geht es jetzt mit dem Vaterschaftsurlaub weiter: